Die Fluggruppe Aletsch ist ein Verein im Sinne von Art. 60 und ff des schweizerischen
Zivilgesetzbuches (ZGB) mit Sitz am Wohnort des Präsidenten.
Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember.
Der Zweck ist die Förderung und Erhaltung des Hängegleitersports in jeglicher Form und die
Organisation und Betreuung der Fluggebiete im Raume Oberwallis. Die Fluggruppe Aletsch
fördert den Breitensport und die Sicherheit der Piloten und Drittpersonen. Sie pflegt Kontakte
zu anderen gleichen Interessensgruppen und führt nationale und internationale Anlässe durch.
Die Fluggruppe Aletsch besteht aus folgenden Organen:
a) Generalversammlung
b) Vorstand
c) Rechnungs- / Prüfungskommission (Revisoren)
a) Die Generalversammlung
Die Generalversammlung (GV) bildet das oberste Organ. Sie hat folgende Befugnisse:
Die ordentliche GV findet einmal jährlich statt und wird mindestens 10 Tage im Voraus
einberufen. Die Einberufung einer GV kann durch den Vorstand und/oder einem Fünftel der Mitglieder
erfolgen.
Anträge an die GV sind bis spätestens 5 Tage vor der Versammlung an eines der
Vorstandsmitglieder zu richten. Vereinsbeschlüsse werden mit Stimmenmehrheit der
anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident.
Abstimmungen und Wahlen werden mit Handerheben durchgeführt. Das absolute Mehr der
anwesenden Mitglieder kann jedoch eine geheime Abstimmung verlangen.
Demissionen müssen spätestens 30 Tage vor der GV an eines der Vorstandsmitglieder
eingereicht werden.
Über einen Beitritt zu Verbänden mit gleichen Zielen entscheidet die GV.
b) Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern, die erstmals für 2 Jahre gewählt werden
und auf jeweils ein Jahr wieder wählbar sind. Den Vorsitz führt der Präsident oder dessen
Vertreter. Der Vorstand konstituiert sich mit der Ausnahme des Präsidenten selbst. Der
Präsident wird von der GV direkt gewählt.
Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen: Präsident, Aktuar, Kassier, (wovon der Kassier
oder der Aktuar als Stellvertreter des Präsident zu bestimmen ist).
Der Vorstand ist für alle Geschäfte zuständig. Er ist befugt, bis zu 50% des Clubvermögens in
Eigenkompetenz zu verwalten und darüber zu verfügen. Grössere Beträge obliegen der
Zustimmung der GV.
Der Präsident zeichnet rechtsverbindlich mit Einzelunterschrift, das Einverständnis der
Mehrheit des Vorstandes vorausgesetzt. Bankquittungen und Vergütungen können
rechtsgültig vom Kassier allein unterzeichnet werden.
Die Vorstandssitzungen werden vom Präsidenten oder auf Antrag eines Vorstandsmitgliedes
einberufen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Mehrzahl der Mitglieder anwesend ist.
Die Beschlüsse werden mit einfachem Mehr gefasst, bei Stimmengleichheit entscheidet die
Stimme des Vorsitzenden.
c) Rechnungs-/Prüfungskommission
Die Rechnungs-/Prüfungskommission (Revisoren) besteht aus zwei durch die GV gewählte
Mitglieder. Die Revisoren werden für ein Jahr gewählt und sind wiederwählbar. Ein Revisor
darf nicht Mitglied des Vorstandes sein.
Um Aktiv- oder Passivmitglied zu werden, ist eine Anmeldung bei einem Mitglied des
Vorstands nötig. Die GV entscheidet über eine Aufnahme. Ein Ausschluss kann ebenfalls
durch die GV ohne Angabe von Gründen erfolgen. Bei Aussschluss haben Mitglieder keinen
Anspruch an das Clubvermögen.
Eine Mitgliedschaft besteht bei Aktiv-, Passiv- oder Ehrenmitgliedern. Jede natürliche Person,
die sich um besondere Verdienste für den Club verdient gemacht hat, kann von der GV zum
Ehrenmitglied ernannt werden. Die Ehrenmitglieder geniessen die gleichen Rechte wie alle
übrigen Mitglieder, sind aber von der Entrichtung des Jahresbeitrages befreit. Alle Mitglieder
haben Einzelstimmrecht. Stimmabgabe durch Stellvertretung ist nur durch schriftliche
Vollmacht erlaubt.
Der Mitgliederbeitrag für Aktiv- und Passivmitglieder beträgt Fr. 30.--. Der Mitgliederbeitrag
kann von der GV mittels Statutenänderung angepasst werden. Mitglieder der Fluggruppe
Aletsch sind während der Dauer einer Ausbildung (Lehre) oder eines Studiums von der
Entrichtung des Jahresbeitrages befreit. Die Jahresbeiträge müssen innerhalb von 30 Tagen
nach Rechnungsstellung überwiesen werden. Mitglieder, die ihren finanziellen
Verpflichtungen nicht nachkommen, können automatisch ausgeschlossen werden.
Haftpflicht- und Unfallversicherung ist Sache jedes einzelnen Mitgliedes.
Die Mitgliedschaft setzt das vollendete 16. Lebensjahr voraus. Ein Pilotenbrevet ist nicht
Bedingung für eine Aufnahme.
Mitglieder, die 20 Jahre und mehr Mitglied der FGA sind und das 50. Altersjahr erreicht haben, können für einen einmaligen Betrag von 300.- eine Lifetime-Mitgliedschaft erwerben.
Für sämtliche Verbindlichkeiten der Fluggruppe Aletsch haftet ausschliesslich das
Clubvermögen.
Die Auflösung kann jederzeit durch Vereinsbeschluss herbeigeführt werden. Sie erfolgt von
Gesetzes wegen, wenn der Club zahlungsunfähig ist und wenn der Vorstand nicht mehr
statutengemäss bestellt werden kann. Gemäss ZGB.
Das allfällig verbleibende Clubvermögen geht nach einer Frist von 5 Jahren an eine zu
bestimmende, gemeinnützige Institution über, sofern nicht in diesem Zeitraum ein Verein mit
gleichen Zielen gegründet wird