Die CTR Sion und die TMA SION 1 bis 3 gehören zur Luftraumklasse D. Ein Auszug aus den einschlägigen Reglementen: “In den Lufträumen der Klasse D sind Flüge von Segelflugzeugen ohne Funkverbindung mit den zuständigen Verkehrsdienststellen der Flugsicherung verboten.“ (Hängegleiter gelten als Segelflugzeuge).
Die TMA Sion 1 bis 3 sind TEMPO MIL. D.h. während den militärischen Flugzeiten kann sie mittels NOTAM als aktiv erklärt werden (ersichtlich im DABS). Die TMA Sion haben alle eine Obergrenze von 3950 m ü. M. Untergrenze für die TMA 1 ist 900 m, für die TMA 2 1850 m und für die TMA 3 3050 m.
Daraus folgt: Sind die TMA's aktiv, ist eine Überquerung des Rhonetals vom Nord- zum Südhang (Montana Richtung Saastal) oder umgekehrt im Bereich der TMA nicht möglich, da sonst unweigerlich der Luftraum verletzt würde. Ein Durchflug von Ost nach West (Fiesch Richtung Montana) oder umgekehrt ist sehr erschwert. Kann die TMA 3 zum Teil noch unterflogen werden, geht im Bereich von Leukerbad (fast) nichts mehr, gilt hier doch eine Untergrenze von 1850 m. Einzig die Regelung “für TMA gelten die auf der Karte angegebenen Untergrenze oder 300 m über Grund (AGL). Je nach dem welches die grössere Höhe ergibt“ lässt uns die kleine Möglichkeit, 300 m über Grund dem Hang entlang zu schleichen.
Oder eben: Man hat Flugfunk dabei und holt sich auf der Frequenz 118.275 in französischer oder englischer Sprache die Bewilligung vom Tower Sion. Die Aktivierung ist entweder im DABS nachzuschauen oder kann beim Tower Sion via Telefon über die Nummer +41 27 324 21 33 erfragt werden.
Die Fluggruppe Aletsch weisst ausdrücklich darauf hin, dass vorliegender Beschrieb nur eine unvollständige Zusammenfassung darstellt.
Massgebend sind einzig die „Verordnung über die Verkehrsregeln für Luftfahrzeuge“ und die „Verordnung über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien“